Marathon und Hindernislauf zugleich – die Gründung der Evangelischen Stiftung Monschauer Land

Vor gut einem Jahr startete die Evangelische Kirchengemeinde Monschauer Land einen Aufruf zur Gründung einer Stiftung. Jetzt ist es Zeit, einmal nachzufragen, was sich seitdem getan hat. Noch im Dezember 2021 präsentierten die Mitglieder der Stiftungsinitiative eine ausführliche Informationsbroschüre, die über Sinn und Zweck einer solchen Stiftung informieren sollte. Mehr als 1.200 Gemeindemitglieder wurden persönlich angeschrieben und gebeten, sich an der Gründung der Stiftung zu beteiligen.

Schon im Frühjahr 2022 konnte eine erste positive Bilanz gezogen werden: Das notwendige Gründungskapital von 100.000 Euro wurde erreicht. Dazu trugen mehr als 30 Gründungsstifterinnen und Gründungsstifter bei, die Beträge von mindestens 1.000 Euro zusagten. Darüber hinaus steuerten zwei Treuhandvermögen, über die die Kirchengemeinde seit vielen Jahrzehnten verfügt, einen nennenswerten Betrag zum Gründungskapital bei. Inzwischen sind so fast 130.000 Euro zusammengekommen. Darüber freut sich Pfarrer Volker Böhm, der Vorsitzende des Presbyteriums: „Am Anfang waren wir gespannt, ob es uns gelingen würde, einen sechsstelligen Betrag zusammenzubringen. Doch unser Optimismus wurde bestätigt.“ Nicht nur aus den Kreisen der Gemeindemitglieder, sondern auch darüber hinaus erreichten die Stiftungsinitiative Zusagen in Form von Zeichnungsbriefen. „Viele Menschen möchten, dass mit ihrem Geld langfristig etwas Sinnvolles unterstützt wird, auch über die eigene Lebenszeit hinaus. Das kann die Stiftung leisten, da ja das Grundkapital geschützt ist.“, so Böhm.

Nach der Erstellung einer Satzung gab es langwierige und arbeitsintensive Abstimmungen zu rechtlichen Fragen. Ist die Gründung einer Stiftung an sich schon eine schwierige rechtliche Angelegenheit, so stellte die Novellierung des Stiftungsrechtes die Gründer vor besondere Herausforderungen. Das neue Stiftungsrecht, das der Bundestag im Juli 2021 beschlossen hatte, tritt zwar erst am 1. Juli 2023 in Kraft, doch gerade deswegen sind viele Regelungen noch nicht erprobt. Daher war der Rückgriff auf Formulierungen aus Mustersatzungen oder Satzungen vergleichbarer Stiftungen nicht möglich.

„Die Gründung der Stiftung gleicht einer Mischung aus Marathon und Hindernislauf. Aber das Ziel ist in Sicht“, so Prof. Dr. Dr. Georg Schuppener von der Stiftungsinitiative. Denn alle kirchlichen Gremien – Presbyterium, Kreissynodalvorstand und Landeskirche – haben der Satzung und dem Stiftungsgeschäft inzwischen zugestimmt. Auch die Besetzung der künftigen Gremien (Vorstand und Kuratorium) ist bereits geklärt.

Alle notwendigen Unterlagen liegen nun bei der Bezirksregierung Köln, die in Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion die Genehmigung erteilen muss, auch wenn es sich um eine kirchliche Stiftung handelt. „Wir lassen uns überraschen, ob wir als Weihnachtsgeschenk die Genehmigung erhalten“, meint Volker Böhm. Wenn es keine unerwarteten Schwierigkeiten gibt, kann die Evangelische Stiftung Monschauer Land in wenigen Monaten mit ihrer Tätigkeit beginnen.

Mehr Informationen über die Ziele der Stiftung und über Beteiligungsmöglichkeiten finden sich auf der Internetseite der Evangelischen Kirchengemeinde unter www.monschauer-land.de.

 

 

Rückfragen an:

Prof. Dr. Dr. Georg Schuppener

georg.schuppener@t-online.de

 

 

Bildquellen:

  • Stiftungsbroschuere2021_final-1: Evangelische Kirchengemeinde Monschauer Land